Gleich vorweg: fragt mich nicht, was ich mir davon verspreche. Eigentlich nämlich nix. Aber ab und zu tut es eben gut, mal einen solchen Brief zu schreiben. Ach ja, eine Sache erwarte ich dann doch: eine Antwort. Darum geht der Brief auch in Kopie an die Vorsitzende des Petitionsausschuss des Deutschen Bundestages.
Und hier der Text:
Sehr geehrte Frau Dr. Schavan,
mein Name ist Patrick Schneider, ich bin 21 Jahre alt und studiere im dritten Semester OnlineMedien an der Hochschule Furtwangen im Schwarzwald.
Frau Dr. Schavan, ich möchte mit Ihnen über das Bundesausbildungsförderungsgesetz vom 26. August 1971 sprechen.
Denn Studienfinanzierung ist für mich ein schwieriges Thema. Als ich im Oktober 2007 mein Studium antrat, hatte ich einen „Kampf“ mit und durch das Bundesausbildungsförderungsgesetz vom 26. August 1971 hinter mir. Der Entscheidung, ein Studium aufzunehmen, schlossen sich einige Berechnungen meinerseits an, wie es denn am sinnvollsten zu finanzieren sei.
Die Studiengebühren habe ich dabei nie als abschreckend erfunden, ganz im Gegenteil – ich bin im Laufe meiner bisherigen Studienzeit zum Verfechter ebendieser avanciert. Und – soviel darf ich an dieser Stelle bereits vorwegnehmen – sie machen nur ein knappes Fünftel jener Gesamtschulden aus, die ich für mein Studium in Kauf nehmen muss.
Aber vielleicht sollte ich nicht so mit der Tür ins Haus fallen, lassen Sie mich deshalb zurückkommen zum Bundesausbildungsförderungsgesetz vom 26. August 1971. Meine Berechnungen ließen mich und meine Eltern schnell zum Schluss kommen, dass eine Finanzierung ohne zusätzliches externes Geld nicht möglich ist. Daher habe ich im August 2008 einen ersten Antrag auf Ausbildungsförderung gestellt. Wie viele Seiten hat eigentlich das Bundesausbildungsförderungsgesetz vom 26. August 1971? Mein Antrag hatte knapp über 30 Seiten. Formblätter, Bescheinigungen, Beglaubigungen, Kontoauszüge, Versicherungsunterlagen, Steuerbescheide… ich kenne wenige Menschen, die so viel über mich wissen, wie mein Sachbearbeiter beim Amt für Ausbildungsförderung des Studentenwerk Freiburg. Übrigens jemand, mit dem ich ganz und gar nicht tauschen will – schließlich bin ich nur eines seiner Schäfchen.
Eben jener Sachbearbeiter wies mich darauf hin, dass ihm noch verschiedene Dinge fehlten – unter anderem eine Bescheinigung, die die Hochschule mir zu diesem Zeitpunkt noch nicht ausstellen konnte.
Im Laufe der nächsten Wochen und Monate konnte ich jedoch allen Bitten nachkommen. Sie können sich nicht vorstellen, wie groß meine Enttäuschung war, als ich am 30. Oktober – 74 Tage nach meiner ersten Antragsstellung – meinen Bescheid erhielt. Denn mir stand nichts zu, kein Cent Ausbildungsförderung.
Grundlage dieser Aussage war die Annahme, dass mein Vater in der Lage sei, mir monatlich meinen Gesamtbedarf von 530 Euro zur Verfügung zu stellen. Das wären gut 25% seines monatlichen Netto-Einkommens gewesen.
Aber sicherlich ist es möglich, die wirtschaftliche Leistungsfähigkeit eines Menschen anhand seines Steuerbescheids festzustellen. Denn im Gegensatz zu meiner Person, über die das Amt für Ausbildungsförderung (siehe oben) ja alles weiß, weiß es über meine Eltern vergleichsweise wenig und beschränkt sie auf ihre finanzielle Aspekte. Leider lässt dieser Steuerbescheid überhaupt keine Schlüsse zu, wie finanziell leistungsfähig jemand ist.
Denn die Rechnungsgrundlage des Bundesausbildungsförderungsgesetz vom 26. August 1971 berücksichtigt nicht, ob jemand – z.B. kürzlich ein Eigenheim errichtet hat. Ihre Kollegen in anderen Ministerämtern würden meinem Vater sicher zu dieser sicheren Geldanlage gratulieren (wobei ich jetzt auf einen Blick auf den US-Immobilienmarkt verzichte), aus Ihrer Sicht muss er wohl einen kapitalen Fehler begangen haben. Denn leider sind monatliche Aufwendungen nötig, dieses Haus zu finanzieren und zu unterhalten, die eigentlich mir zustehen.
Ende Oktober, als ich den Bescheid erhielt, hatte ich mich bereits entschieden, die Studiengebühren über einen Kredit bei der Landesbank Baden-Württemberg zu finanzieren. Sieben Semester Regelstudienzeit, davon sechs gebührenpflichtig – 3000 Euro plus Zinsen schienen mir ein fairer Deal für ein Studium zu sein und eine Summe, die ich mit akademischer Ausbildung problemlos bewältigen können sollten, wenn ich mal als Bachelor of Sciene durchs Leben gehe.
Inzwischen hat sich zu dieser Zahl in meinem Kopf eine weitere null gesellt. Denn durch die Ablehnung meines Antrags auf Ausbildungsförderung war ich auf einen weiteren Kredit angewiesen. Daher schloss ich zwei Wochen nach dem Brief des Amtes für Ausbildungsförderung den Studienkredit der kfw-Bankengruppe ab. Ein Staatsunternehmen, über dessen Seriosität ich mal an anderer Stelle mit Herrn Steinbrück philosophieren werde.
350€ zahlt mir die kfw zurzeit monatlich aus. 4200 Euro sind dies also im Jahr, weitere 1000 pumpt mir die L-Bank, wir sind bei 5200 Euro. Das sind 2600 pro Semester. Sieben Semester lang (wobei das dritte nur mit 2100 Euro zu Buche schlägt, das Praxissemester kostet keine Studiengebühren). Gehen wir also mal von der Regelstudienzeit aus – was mutig ist angesichts des Bologna-Prozesses – sind das 17700 Euro – ohne Zinsen. Die liegen, je nach Stimmungslage der Institute, zwischen sechs und acht Prozent.
Frau Dr. Schavan, machen Sie sich wirklich Sorgen, dass Studiengebühren junge Menschen vom Studieren abhalten könnten?
Im August dieses Jahres habe ich meinen zweiten Antrag auf Ausbildungsförderung gestellt. Ich berichte Ihnen jetzt nicht von den formalen Details, die das Bundesausbildungsförderungsgesetz vom 26. August 1971 da so mit sich bringt – habe ich ja zum Teil auch schon.
Diesmal war ich guter Dinge, einen positiven Bescheid zu erhalten. Mein Vater hatte sich zum 01.09. diesen Jahres selbstständig gemacht und mehr als einmal waren mir schon Kommilitonen begegnet, die BAföG bekamen, weil ihre Eltern selbstständig waren. Sicher sehr leidensfähige Kinder, die eine schwere Kindheit hatten – mussten sie doch täglich mit der Ungewissheit leben, ob ihr Vater (Anwalt) oder ihre Mutter (niedergelassene Hals-Nasen-Ohren-Ärztin) denn im aktuellen Monat genug Geld nach Hause bringen. Eine Selbstständigkeit birgt schließlich auch Risiken.
Nun komme ich aus dem Mittelstand und erwartete ob der Selbstständigkeit meines Vaters keine finanziellen Wunder, hegte aber – wie bereits angesprochen – die Hoffnung, dass die geänderte Situation mich zur Ausbildungsförderung berechtigt.
Und an dieser Stelle muss ich doch noch einmal auf bürokratische Hürden zurückkommen. Wie Sie sich sicher vorstellen können, ist es nicht so einfach, in den ersten zwei Wochen seiner Selbstständigkeit präzise Aussagen zum zu erwartenden Gehalt in den nächsten 12 Monaten zu machen. Daher schrieb mein Vater – und, seien Sie ehrlich, Frau Dr. Schavan, was hätten Sie gemacht? – wahrheitsgemäß auf eines der vielen Formblätter: „Zu meinen Einkünften für die nächsten 12 Monate kann ich noch keine Aussage machen.“
Dieses Formblatt kam zurück. Das vorgesehene Feld für das Einkommen in den nächsten 12 Monaten war mit einem Textmarker markiert, dazu der Hinweis, dass diese Angabe fehle. Ich mache meinem Amt für Ausbildungsförderung keinen Vorwurf, ich denke, sogar, dass der arme Sachbearbeiter selber etwas hilflos war ob der Schranken, die das Bundesausbildungsförderungsgesetz vom 26. August 1971 ihm – und meinem Vater und somit auch mir – auferlegte.
Ohne so ganz genau zu wissen, wie das eigentlich passiert ist, habe ich inzwischen übrigens wieder einen Bescheid. Mir steht nichts zu. Mein Vater, nunmehr seit knapp acht Wochen selbstständig und damit wohl noch in einer Phase, die man auch als Optimist gut und gerne als Konsolidierung beschreiben kann, ist demnach in der Lage, mit monatlich 700 Euro und 95 Cent zur Verfügung zu stellen. Das sind 44% des vom Amt für Ausbildungsförderung festgesetzten Teils des Netto-Gehalts, der nach Abzug der Freibeträge bleibt.
Es erscheint dem Bundesausbildungsförderungsgesetz vom 26. August 1971 also durchaus realistisch, dass mein Vater mit 56% des vom Amt für Ausbildungsförderung festgesetzten Teils des Netto-Gehalts, der nach Abzug der Freibeträge bleibt, seine Frau, meinen Bruder, meinen Stiefbruder und sich am Leben erhält, ein Haus abbezahlt, täglich an die Arbeit fährt, sich um seine Altersvorsorge bemüht und beim Zahnarzt dazu bezahlt?
Dann ist ja alles in Ordnung. Ach ja, eine Sache wird er dann wohl nicht mehr tun können: Rücklagen bilden. Denn mein Bruder macht im März Abitur und will dann auch studieren.
Frau Dr. Schavan, ich danke Ihnen, dass Sie sich ein paar Minuten Zeit genommen haben, diesen Brief zu lesen. Ich freue mich auf die nächste BAföG-Erhöhung.
Bei allem Zynismus möchte ich mich jedoch für eine Sache wirklich bedanken: Danke, Frau Dr. Schavan, dass Sie weitere Zinserhöhungen der kfw-Bankengruppe auf Kosten der Studenten verhindert haben.
So ganz ohne einen konstruktiven Vorschlag möchte ich mich aber nicht verabschieden. Wie wäre es, wenn Sie das Bundesausbildungsförderungsgesetz vom 26. August 1971 durch ein Studienfördergesetz vom 04. November 2008 ersetzen. Jeder Student erhält vom Staat ein zinsfreies Darlehen, dass an regelmäßige Leistungsnachweise gebunden ist und eine Gesamtsumme von 20000 Euro nicht übersteigen darf. Da wäre sogar die ein oder andere Parallele zum Bundesausbildungsförderungsgesetz vom 26. August 1971 möglich. Da bin ich mir sicher.
Bis es soweit ist, werde ich schon in der „Rückzahlungsphase“ sein. Oder in Rente. Ich befürchte jedoch: beides.
Mit freundlichen Grüßen
Patrick Schneider
10 Kommentare:
Du sprichst mir aus der Seele. Bin auch schon gespannt, wie viele Jahre ich wohl brauchen werde meine Schulden wieder zurück zu zahlen. Ein Auslandssemester ist nämlich auch noch heftigst teuer....
Hammer der Brief. Wirklich sehr gut ausformuliert und spricht mir ebenfalls einiges von der Seele. Oft jedoch auch etwas zu brav. Aber wie du schon gesagt hast, der Erfolg wird wohl leider ausbleiben. Schon der Papierkrieg und die ganzen Nachforderungen und die damit verbundene Wartezeit sind eine Frechheit. Man braucht am Anfang vom Studium die ganzen Bestätigungen vom Vermieter, der Hochschule usw. nur um dann weitere 2-3 Monate zu warten auf Antworten, Zusagen oder Absagen... Gehen wir mal vom Ernstfall aus man hat nix zurück gelegt und niemand leiht einem was: man muss sein Studium schon am Anfang an den Nagel hängen weil man schlicht und ergreifend die Studiengebühr und Miete nicht bezahlen kann!! Echt übel und ein Genickschlag für Leute, die ihr Studium in der Regelzeit schaffen wollen und auch dementsprechende Leistung bringen. Und anhand von nackten Zahlen die finanzielle Situation der Eltern einzuordnen, find ich ebenfalls äußerst grenzwertig, vor allem wenn dein Bruder später auch noch studieren will.
In diesem Sinne. Viel Erfolg und halte uns auf dem Laufenden.
Die nette Anette hat ja verzweifelt versucht, die Studie zurückzuhalten, nachder die Einführung der Studiengebühren die jungen Menschen vom Studieren abhalten.
Ich versteh immer noch nicht, wie du die Studiengebühren nur gut heißen kannst! Besonders wir in Fuwa hatte immer schon gutes Zeugs zum spielen! Durch die Gebühren werden wir nur gezwungen, noch mehr unnötiges und teures Zeugs einzukaufen um unseren Etat vollzukriegen. Die Profs versuchen deshalb auch händeringend, durch die Studiengebühren neue HiWi-Stellen zu schaffen, damit wenigstens ein Teil an die Studis zurückfliessen kann - was ja gesetzlich untersagt wird.
Du darfst übrigens von Fr. Schavan keine Antwort erwarten. Tausende von Studenten haben ihr schon Briefe geschrieben, gegen sie demonstriert, Unis und Schulen besetzt... und sie strahlt noch immer in die Kameras ohne ein Zeichen von Reue.
Diese Milchmädchenrechnung, dass man von denen Geld nehmen kann, die eh keins haben, geht auf Dauer natürlich nicht gut. Und natürlich können wir uns mehr Geld in der Bildung leisten! Dafür müssten dann eben weniger Gelder in ferne Kriege, Bankenfinanzierungen, Geldgeschenke an den Adel (s. Schloß Salem) etc. gehen.
Mich regt das immer auf, wenn der Karren mit Vollgas an die Wand gebrettert wird, obwohl die schon beim Start des Motors in Sichtweite war...
Wählt also weise im nächsten Jahr!
Hallo Partick.
Ich wusste nicht, ob ich jubeln oder weinen sollte? Wohl eher Letzteres...
Was kann man dazu noch sagen?
Hat nicht mal ein schlauer Mensch die These aufgestellt, dass man den Grad an Zivilisation einer Gesellschaft man am Zustand ihrer Studenten beurteilen kann?
Und sprach man nicht auch einst davon, dass der Staatsdienst zum Nutzen derer geführt werden muss, die ihm anvertraut werden, nicht zum Nutzen derer, denen er anvertraut ist? Das muss wohl lange her gewesen sein.
Ich gratuliere Dir, ein wahres Meisterwerk! Weiter so.
Gruß aus dem Ypsiland.
Matthias S.
Wie viele andere, gehöre auch ich seit diesem Semester zum armen Gefolge des Staates. Bis letztes Semester bekam ich ca. 370 € Bafög. Jetzt nicht mehr, denn mir fehlten Anrechnungspunkte um weiterhin selbiges zu beziehen. Jetzt kann man sagen: "Tja, Mädel. Wenn du zu dumm bist für die Uni, selbst schuld!"
Dabei wird nicht bedacht, dass ein junger Mensch auch andere Schicksalsschläge durchleben muss als ständig zu lernen. So ging mir im 2. Sem. die Puste aus mitten in der Klausurenphase. Ich gebe zu, dass ich nicht der fleißigste Studi bin - aber solange ich bis zu neun Klausuren schreibe und ein Diplomer nur EINE im Semester und diese dann noch versaut und dennoch Bafög erhält, bekomme ich das Kotzen. (Liebe Diplomer, es ist nur ein Bsp. aus meinem Bekanntenkreis- nicht ausrasten.)
Nicht nur, dass ich mich ebenso wie Patrick verschulde, nein. Vor lauter Sorge um meine finanzielle Lage, stehe ich immer wieder kurz davor alles hinzuschmeißen! Und ich bin schon im 5. Semester.
Ich möchte gerne sehen, wie Dr. Schavan mit 156€ Kindergeld und ca. 220€ (Abzug Zinsen) kfw leben würde. Wenn man davon jetzt Handy, Internet/Telefon-Flat, Unterlagen für Uni, Nahrung, usw. abzeiht, kann ich nicht einmal meine Eltern monatlich besuchen. Denn diese Fahrt würde mich trotz Bahncard im ICE insg. ca.80€ kosten.
Ach ja, erwähnte ich über 600€ Studiengebühren?
Mein einziger Lichtblick ist, dass meine Eltern die Miete übernehmen.
!!
Schiri, ich hoffe du hast Erfolg damit, denn du bist ein wahrer Meister der Worte. Ich hoffe für dich!
Mal ehrlich.. die Auswahlkriterien sind fürs Bafök ähnlich wie beim Bund... Absurd und absolut unbekannt!
Ich schließe mich Laudi an und meine, dass du den Brief eher "brav" aufgesetzt hast, jedoch kann vll. diese Wortwahl bei der guten Frau Dr. einen Klick erzielen.
Wir sehn uns in Fuwa!
Gruß aus Berlin
Flo
Wie bereits von meinen Vorsprechern gibt es auch von mir nur lobende Worte. Ein wahres Meisterwerk, wir gerne würde ich Frau Schavan Gesicht sehen, während sie diese Zeilen ließt :D
@Lukas: wohl eher das Gesicht des Praktikanten in der PR-Abteilung, der den Brief bearbeitet :( Aber ich sehe dieses Schreiben ohnehin als Selbstzweck, auch ohne eine Antwort des BMBF hat er seine Berechtigung allein darin, auszusprechen, was viele denken.
wow!
Kommentar veröffentlichen